19.06.2021

Absage des 9. Schwebebahn-Laufs 27.06.2021

Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Live Schwebebahn-Laufs,
 
der geplanten Live Schwebebahn-Lauf darf am 27.06. 2021 nicht starten. Es bleibt beim virtuellen Schwebebahn-Lauf in der #schwebebahnlaufchallenge. Die Enttäuschung ist groß.
 
Der Krisenstabsleiter Dr. Slawig hat auch unseren letzter Widerspruch abgelehnt, trotz des modifizierten Konzeptes, „an seiner Einschätzung ändert sich nichts“. Der Schwebebahn-Lauf darf auch nicht als Solo-Wettkampf starten.“
 
Wir haben einen Teilnehmerlimitierten Wettkampf geplant, zu gebuchten Startzeiten mit den 3Gs (geimpft, getestet, genesen), ohne jeglichen Eventcharakter, kein Sportfest, keine Zuschauer, keine Bühne, keine Siegerehrung, keine B7.
 
Die weitere Begründung durch Dr. Slawig: „Auch unter Voraussetzung der Inzidenzstufe 1 wird vorausgesetzt, dass während der „Sportübung“ (Kontaktfreier Sport) dauerhaft ein Abstand von 5 Meter eingehalten wird und das bei kontaktfreiem Sport unter freiem Himmel“, das könnten wir nicht sicherstellen“!
 
Laut Herrn Dr. Slawig „könnte ggf. der Schwebebahn-Lauf nur stattfinden, wenn dieser in einem eingegrenzten Raum stattfindet".
Dieser eingegrenzte Raum kann jetzt ein Sportplatz sein, wo die Läuferinnen und Läufer im Kreis laufen (bei einem 5km Lauf sind das mind. 12 Runden) und dabei dauerhaft die Auflage von „einen Mindestabstand von 5 Metern“ einhalten müssen.
 
Wir haben uns gefragt: „Was denn nun?“ Für uns ist es irritierend. Kontaktsport dagegen ist mit der Inzidenzstufe 1 im Innen- und Außenbereich ab heute möglich sowie Partys, Kirmes, Kultursommer und vieles mehr. Mittlerweile ist diese hin- und her nicht mehr verständlich erklärbar und nur noch befremdlich und enttäuschend.

Der § 14 Abs. 1 CoronaSchVO, legt fest, dass sich die Zulässigkeit des Freizeit-, Amateur- und Profisportbetriebes einschließlich des Wettkampfbetriebes nach den folgenden Vorschriften richtet.
Wettbewerbe sind grundsätzlich in den jeweils in den Inzidenzstufen geltenden Personengrenzen (sowohl bezogen auf die Sporttreibenden selbst als auch bezogen auf die Zuschauer) zulässig.
 
Rückblickend haben wir über die gesammelten Erfahrungen den Eindruck gewonnen, dass die CoronaSchVO „Auslegungen“ bietet, die den Kommunen Spielraum lässt, um Entscheidungen zu treffen. Letztendlich entscheidet immer der Krisenstabsleiter.
 
So war und ist es auch in anderen NRW Städten möglich kontaktfreien Sport in Form von Lauf-Wettkämpfen bereits seit Mai umzusetzen:
„Wo ein Wille ist, ist immer auch ein Weg“.

Es gab unsererseits viele Gespräche mit Veranstaltern, die bereits erfolgreich ihre Veranstaltungen umsetzen durften oder in Kürze umsetzen werden. Es bleibt irritierend in Wuppertal.
 
Wir haben uns im Vorstand des Schwebebahn-Lauf e.V. gegen einen Schwebebahn-Lauf auf einem
Sportplatz unter den vorgegebene Auflagen entschieden.
 
Die Läuferinnen und Läufer brauchen weder einen Veranstalter, um im Kreis zu laufen noch dazu
diese vorgegebenen Auflagen von dauerhaften 5m Abstandsregeln im Kreis, trotz Nachweis der
3Gs (geimpft, getestet, genesen).
Der Schwebebahn-Lauf soll auch weiter mit Freude und Spaß umgesetzt werden.
 
Die letzten 16 Monate waren anstrengend und bleiben jetzt leider für uns sehr herausfordernd auch existenziell. Hinter uns liegt ein sehr steiniger Marsch, trotz stetig sinkender Inzidenzwerte.

Die Haltung zum Laufsport macht uns betroffen. Dabei war Sport nachweislich nie das Problem in der Pandemie und trotzdem wurde er ausgegrenzt.

In der #schwebebahnlaufchallenge bleibt es am 27.06. bei unserem Schwebebahn-Lauf Tag. Wer noch einsteigen möchte ist herzlich willkommen.
 
Wir bedauern die Umstände sehr und hoffen, dass ihr uns gewogen bleibt?!
 
#zusammenhalten #durchhalten #bewegtbleiben
 
Sportliche Grüße

Silvia Kramarz
Füreinander, miteinander, bewegen…
Save the Date Wuppertal-Lauf 05.09.2021 / 03.10.2021
Weitere Infos folgen….

 
 

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