TEILNAHEME-BEDINGUNGEN FÜR ALLE LÄUFE
DER SCHWEBEBAHN-LAUF WUPPERTAL gGmbH
UND DES SCHWEBEBAHN-LAUF e.V
Teilnahme-Bedingungen für alle Läufe des Schwebebahn-Lauf Wuppertal gGmbH und Schwebebahn-Lauf e.V.
§ 1 Allgemeines
(1.1) Veranstalter des Schwebebahn-Laufs und weiteren Veranstaltungen z.B. Frauenlauf, Fackellauf, Wuppertallauf und virtuellen Challenges.
Die Schwebebahn-Lauf Wuppertal gGmbH, Lise-Meitner-Str.1, 42119 Wuppertal ist ausschließlicher Adressat für alle Erklärungen der Teilnehmenden.
§ 2 Anwendungsbereich – Geltung
(2.1) Der Schwebebahn-Lauf und die Challange-Angebote sind Wettkämpfe auf Zeit.
(2.2) Im Schwebebahn-Lauf sind zugelassen: Läufer, Walker sowie Teilnehmer mit Behinderung entsprechenden „Hilfen“ nach vorherigen Angaben. In den jeweiligen Challenge-Angeboten gemäß den Angaben z.B. #Fitunterwegs. (2.3) Diese Teilnahmebedingungen sind inhaltlichen Änderungen unterworfen. Änderungen, macht der Veranstalter im Internet bekannt. Sie werden ohne weiteres Procedere Vertragsbestandteil.
§ 3 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen
(3.1) Startberechtigung:
Bei allen Veranstaltungen (Challenge (virtuelle Läufe / Solo-Lauf) entscheiden bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigte /Vormund über die Teilnahme an einer Veranstaltung und steht hier auch in der Verantwortung. Vom Veranstalter wird keine Haftung für Schäden jeglicher Art übernommen. Dies gilt auch für Unfälle der Teilnehmer und deren Begleitpersonen z.B. Kinder im Kinderwagen etc. Das gilt auch für Begleit-Personen ohne Startnummer auf der Strecke.
Schwebebahn-Lauf (Großveranstaltung):
Der Bambini-Lauf: (kein Elternkind-Lauf) Teilnahme ab 5 Jahre bis 6 Jahre in Begleitung eines Erziehungsberechtigten (an der Strecke) Elternteil die mit auf der Strecke mitlaufen, haben keinen Versicherungsschutz! Eine eine Startnummer erworben werden = entfernen (Voraussetzung Schüler)
Hunde (Tiere) sind in keinem Live- Lauf zugelassen.
Bambini-Läufe: Grundsätzlich sollten die Kinder ab 5 Jahre (ohne Begleitung) die Strecke laufen können. Ausnahme, es liegt ein Handikap vor.
Eltern, die trotzdem ihre Kinder auf der Strecke begleiten, benötigen eine Startnummer., wer ohne Startnummer auf der Strecke ist, hat keinen Versicherungsschutz! Eltern mit Kindern stellen sich im letzten Start-Bereich auf. So dass die Kinder, die allein laufen können, nicht behindert werden.
Eltern, dürfen weder andere Kinder behindern noch die eigenen Kinder über die Strecke zerren. Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer/innen oder die eigenen Kinder gefährden, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss der/des Betreffenden von der Veranstaltung auszusprechen.
5km – Lauf: (Firmenlauf) ab 16 Jahre (Azubis)
NEU im 5km – Lauf: Familien-Lauf
10km-Lauf: Ab Jahrgang ab 14 Jahre
Halbmarathon: 21,1 km – ab 14 Jahre
Für Sonstige kleinere Laufveranstaltung (z.B. Fackel-Lauf- Entscheidet der Erziehungsberechtigte!
Die Teilnahme an unseren Laufveranstaltungen: Schwebebahn-Lauf, Frauen-Lauf, Fackel-Lauf etc. ist unter Verwendung von Gerätschaften, Fahrzeugen die in irgendeiner Weise die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer/innen oder Besucher/innen der Veranstaltung beeinträchtigen könnten, sind nicht zulässig. Dazu gehören auch Stöcke!
Inklusion, läuft mit: Menschen mit Behinderung (Handbiker oder Rollstuhlfahrer) geben dies bitte bei der online Meldung an. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Teilgenommen werden darf nur, wenn keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Vom Veranstalter sowie von der Stadt Wuppertal wird keine Haftung für Schäden jeglicher Art übernommen. Dies gilt auch für Unfälle der Teilnehmenden und deren Begleitpersonen.
(3.2) Alle zur Absolvierung des Wettkampfs erforderlichen organisatorischen Maßnahmen sind den Teilnehmern/innen vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals (Streckenposten und Zielpersonal) ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer/innen oder Besucher/innen gefährden könnten, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss der/des Betreffenden von der Veranstaltung auszusprechen.
§ 4 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Zahlungsbedingungen
(4.1) Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über die Seite www.schwebebahn-lauf.de. Anmeldungen z.B. per Telefon, E-Mail, Fax, oder Excel-Listen werden nicht akzeptiert.
(4.2) Maßgeblich für die Berechnung Anmelde-/ Teilnahmegebühren ist der Tag der Online-Anmeldung. Jede Online-Buchung ist zahlungspflichtig, auch wenn die Startunterlagen nicht abgeholt werden. Stornierungen von Teilnahmen sind nicht zulässig. § 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB. Dies wurde vom BGH am 13.07.2022 (Az. VIII 317/21) bestätigt. Artikel: Kein Widerrufsrecht für online erworbene Tickets
(4.3) Sofern die Anmeldung über die Firmenregistrierung erfolgt ist, ist eine Ummeldung auf einen anderen Teilnehmer möglich. Bitte wenden Sie sich dazu an support@cologne-timing.de.
(4.4) Zahlungen erfolgen ausschließlich per Lastschrift. Stornokosten, die aufgrund fehlerhafter Bank- bzw. Kontoangaben in der Anmeldung entstehen, gehen zu Lasten der Teilnehmerin/des Teilnehmers.
Die Buchungen von Anmelde-/ Teilnahmegebühren sind verbindlich und zahlungspflichtig. Ist die Rechnung nicht, nicht beglichen erfolgt keine Startnummer-Ausgabe. Die Startnummer-Ausgabe sowie der gebuchte Postversand erfolgen nur bei bezahlten Buchungen.
Nicht gezahlte Buchungen werden per Mahnbescheid verfolgt und die TN gesperrt.
Je Veranstaltung kann bei der Buchung die Angabe der persönlichen Zielzeit erforderlich sein.
(4.5) Bei Sammelanmeldungen bestätigt der „Teamcaptain“ oder eine autorisierte Person die Anerkennung der AGB, dass er für das von Ihm benannte Konto autorisiert ist am Lastschriftverfahren teilzunehmen.
(4.6) Tritt ein/e gemeldete/r Teilnehmer*in nicht zum Start an oder erklärt vorher die Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht somit kein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes.
(4.7) Sollte die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, Pandemie, Unwetter (Sturm, Hochwasser, etc.), Attentatsdrohungen, Feuer etc. abgesagt werden, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Erstattung der Anmeldegebühren/ Teilnahmegebühren.
(4.8) Sollten Teilnehmer/innen die Veranstaltung als Plattform für nicht ausdrücklich (Schriftform!) mit dem Veranstalter abgestimmte werbliche Aktivitäten oder nutzen, die den Interessen des Veranstalters und/oder einzelner Sponsoren entgegenstehen, behält sich der Veranstalter vor, besagte Personen von der Teilnahme an der gesamten Veranstaltung auszuschließen. Dem Organisations-Team des Schwebebahn-Lauf e.V. und der Schwebebahn-Lauf Wuppertal gGmbH liegt eine entsprechende Weisung des Veranstalters vor, gemäß diesen Teilnahmebedingungen: Einzelteilnehmer und Teams von der Strecke zu nehmen. Bei berechtigten Zweifeln ist es interessierten Teams angeraten, sich vor der Veranstaltung (mindestens 4 Woche vorher!) mit dem Veranstalter abzustimmen (Schriftform!). info@schwebebahn-lauf.de
(4.9) Nach Meldeschluss sind weder Änderungen noch Nachmeldungen vorgesehen.
§ 5 Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung
(5.1) Muss der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen Änderungen an der Durchführung der Veranstaltung vornehmen oder die Veranstaltung gänzlich absagen, besteht keine Schadensersatzpflicht durch den Veranstalter bzw. keine Rückzahlungspflicht der Anmeldegebühren. (Verwaltungskosten).
Bei Veranstaltungsverbot von höherer Hand (z.B. die Live-Veranstaltung, z.B. darf Corona bedingt doch nicht mehr umgesetzt werden) erfolgt als Alternative z.B. ein virtueller Lauf.
Sollte keine Verlegung der Veranstaltung (virtuell oder live) möglich sein, erfolgt gemäß des Zeitfensters, eine Erstattung der Teilnahmegebühren wie folgt:
4 Wochen vor der Veranstaltung 50% Erstattung, bis zwei Wochen vor der Veranstaltung 25%; Bei Absage durch höhere Hand am Veranstaltungstag erfolgt keine Erstattung mehr durch den Veranstalter.
Bei Nichtantritt eines Teilnehmers besteht kein Anspruch auf Rückzahlung Anmelde-/ Teilnahmegebühren.
(5.2) Nicht gezahlte Rechnungen werden weiterverfolgt. Die zusätzlich anfallenden Kosten werden zusätzlich berechnet.
Der Veranstalter haftet nicht für fahrlässig oder grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. Die Haftung für fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig verursachte Personenschäden ist der Höhe nach auf eine vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt. Der Veranstalter haftet nicht für atypische und/oder nicht vorhersehbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung von Angestellten, Vertretern, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung des Schwebebahn-Lauf Wuppertal gGmbH bedient und/oder mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
Teilnehmer, die bei der Startaufstellung, Gitter beseitigen, um sich einen der vorderen Startplätze zu sichern und oder nicht den Anordnungen der Ordner (des Veranstalters) Folge leisten, werden disqualifiziert. Dies gilt auch bei Verletzung der Corona Schutzverordnung und der Richtlinien des Veranstalters.
Jeder Teilnehmer stimmt durch seine Teilnahme zu, dass er weder gegen die Veranstalter und Sponsoren der Veranstaltung noch gegen die Behörden des Austragungsortes oder deren Vertreter Ansprüche erhebt, sollten ihm durch die Teilnahme an der Veranstaltung Schäden oder Verletzungen entstehen, dies gilt auch für mögliche Infizierungen z.B. durch Corona oder Viren jeder Art). Die Teilnehmer*innen müssen eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung gegenüber Zuschauern und Dritten ab. Mit der Anmeldung bzw. Start stimmt jeder Teilnehmer diesem Haftungsausschluss zu.
(5.3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für abgelegten Gegenstände, sowie Kleidungsstücke und Taschen in den zu Verfügung gestellten, unentgeltliche zur Nutzung der Ablage-Umkleidezelte.
(5.4) Das Ablegen von nicht betreuten Taschen/Rucksäcke etc. ist verboten. Entstandene Schäden/Aufwand werden dem Verursacher*in Rechnung gestellt.
§ 6 Datenerhebung und Verwertung
(6.1) Die Daten zur Anmeldung werden maschinell gespeichert. Die Teilnehmer erklären sich einverstanden, dass die in der Anmeldung angegebenen Daten erfasst, gespeichert und ggf. weiterverwendet werden (z.B. im Falle von Rückverfolgungen bei einer Pandemie z.B. Corona COVID 19 oder im Fall von Schnittstellen z.B. mit ausführenden Zeitmessfirmen und-z.B. bei virtueller Laufveranstaltungen oder zu Einladungen zur nächsten Laufveranstaltung). Die Daten werden eigenverantwortlich vom Teilnehmer oder z.B. eines „Teamchef/Chefin erfasst, der Veranstalter ist hier nicht in der Haftung für falsch erfasste Daten noch für Korrekturen zuständig.
An die E-Mail-Adressen werden vom Schwebebahn-Lauf-Informationen (z.B. Mitteilung zu Veranstaltungen, neue Veranstaltungsgebote und dazugehörige Informationen) elektronisch versendet. Wer keine aktuellen Neuigkeiten erhalten möchte, kann dies beim Empfang zum Ausdruck bringen, und wird aus dem Verteiler gelöscht.
(6.2) Die Teilnehmer erklären sich darüber hinaus damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Teilnahme und dem Besuch der Veranstaltung gemachten Ergebnisse, Fotos, Filmaufnahmen und Interviews im Rundfunk, TV, Printmedien, Internet etc. ohne Ansprüche auf Vergütung durch die Veranstalter verbreitet und veröffentlicht werden können. Die Teilnehmerliste der Firmen und Läufer sowie alle weiteren Informationen zur Anmeldung finden Sie unter www.schwebebahn-lauf.de sowie im Meldeportal von www. https://cologne-timing.de/ , die in unserem Auftrag die Zeitmessung sowie die Anmeldungen etc. umsetzen.
Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass Ihre Daten von Medienpartnern des Schwebebahn-Laufs zum Zwecke der Berichterstattung über den Lauf genutzt werden dürfen (beispielsweise Veröffentlichung der Ergebnisse des Laufs in der Zeitung). Die Teilnehmer erklären sich mit der Anmeldung einverstanden, dass die im Zusammenhang mit den jeweiligen Veranstaltungen des Schwebebahn-Lauf e.V. und oder der Schwebebahn-Lauf Wuppertal gGmbH gemachten Fotos und Filme online, in Printform, im TV und in anderen Medien vom Veranstalter und seinen Partnern genutzt werden dürfen sowie im Bereich Social Media.
(6.3) Der/die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten zum Zweck der Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen in das Internet an den Veranstalter und von diesem ggf. an geeignete Dritte weitergegeben werden.
(6.4) Der/die Teilnehmer/in erklärt sich mit der Veröffentlichung seines/ihres Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Firma, ihrer/seiner Startnummer in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste, etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden.
(6.5) Die Aufnahme des Firmennamens in das Adressfeld beim Versand oder Ausgabe der Startunterlagen von persönlichen, veranstaltungsrelevanten Unterlagen erfolgt technischen Gründen.
§ 7 Akzeptanz
Mit der Anmeldung akzeptieren jeder Teilnehmer sowie der Teamchef (im Auftrag der Teilnehmer) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB /Teilnahmebedingungen) uneingeschränkt an.
Letzte Aktualisierung 17.07.2025 Schwebebahn-Lauf Wuppertal gGmbH